Änderungen der Kfz-Steuer
Ab 1. Juli 2010 müssen sich die deutschen Fahrzeughalter auf einige Änderungen gefasst machen. Ab diesem Zeitpunkt gelten einige Änderungen in der Rechtspraxis des Kraftfahrzeugsteuergesetzes in Kraft. Harte Zeiten haben ab dann vor allem Pkw-Besitzer, die ihre Kfz-teuer nicht pünktlich bezahlen.
Abmeldung bei Steuerschulden
Vor der Anmeldung eines neuen Fahrzeuges prüfen die Zulassungsstellen, ob der Fahrzeughalter mit den Zahlungen seiner Kfz-Steuer möglicherweise im Rückstand ist. Überschreiten die Steuerschulden einen Betrag von fünf Euro, dann erhält der Betroffene keine Zulassung für ein neues Fahrzeug. Darüber hinaus sollen die Zulassungsstellen künftig in der Lage sein, Pkws von Steuersündern schneller zwangsweise abmelden zu können.
Bislang konnten im Fall von Rückständen bei der Kfz-Steuer nur die Finanzämter selbst Zwangsabmeldungen von Pkw vornehmen. In Zukunft werden hingegen ausschließlich die Zulassungsstellen dazu befugt sein, aus diesem Grund müssen Richtlinien zur bundesweiten einheitlichen Überprüfung geschaffen werden. Derzeit wird an einer entsprechenden Abfrageroutine gearbeitet, damit z.b. bei einer Neuzulassung ermittelt werden kann, ob noch Steuerschulden vorhanden sind. Wer beispielsweise mit einem Ford München unsicher macht, aber seine Kfz-Steuer nicht pünktlich bezahlt, kann seinen Pkw ab Juli ganz schnell loswerden.
Europaweite Vereinheitlichung der Kfz-Steuer
Innerhalb der Europäischen Union gelten ab dem 1. Juli 2010 vereinheitlichte Gesetze im Kfz-Bereich. Die deutsche Rechtspraxis passt sich diesen europaweiten Veränderungen an. Unter anderem wird ab Juli die befristete Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit einer Norm von 6 Euro in Höhe von 150 Euro je Wagen auf Erstzulassungen im Zeitraum vom 1.1.2011 bis zum 31.12.2013 eingeschränkt. Auf den Vertrauensschutz verlassen kann sich jedoch, wer sein Fahrzeug zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 3. Juli 2010 erstmalig zugelassen hat. Derartige Fahrzeughalten können ebenfalls von der Steuerbefreiung ab 1.1.2011 profitieren.
Die Kfz-Steuer in Deutschland
Seit dem 1. Juli 2009 ist die deutsche Kraftfahrzeugsteuer – kurz Kfz-Steuer – eine Bundessteuer. Dies bedeutet, dass seit Juli letzten Jahres der Bund für sämtliche Regelungen dieser Steuer verantwortlich ist. Für die Verwaltung der Kfz-Steuer ist das Bundesministerium der Finanzen zuständig. In der Bundesrepublik Deutschland muss die Kraftfahrzeugsteuer bezahlt werden für das Halten von inländischen Automobilen, die Haltung von ausländischen Fahrzeugen im Inland, für die widerrechtliche Nutzung von Fahrzeugen sowie für die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und roten Kennzeichen, welche von einer Zulassungsbehörde zur wiederkehrenden Verwendung erteilt wurden. Davon ausgenommen sind rote Kennzeichen, welche für Prüfungsfahrten herausgegeben wurden.
Kriterien zur Bemessung der Kfz-Steuer
Bei Personenkraftwagen und Krafträdern erfolgt die Bemessung der Kfz-Steuer nach der Größe des Hubraumes, sofern die Wagen durch einen Hubkolbenmotor angetrieben wird. Bei Personenkraftwagen wird darüber hinaus nach Höhe der Schadstoffemissionen und Kohlendioxidemissionen bemessen.