Hartz 4 Bezieher können Wohnmobil als Wohnung geltend machen

Hartz 4 Bezieher können Wohnmobil als Wohnung geltend machen

Das Wohnmobil wird von den meisten Menschen als Luxusgut angesehen, man unternimmt damit Urlaubsreisen oder Ausflüge und hat so eine abgespeckte Version der eigenen Wohnung immer bei sich. Inzwischen kann man Wohnmobile sogar schon für einzelne Reisen mieten, sei es über Leasing München, Hamburg oder Berlin oder direkt bei einer Autovermietung. Das jedoch manche Menschen keine Wohnung mehr haben und daher notgedrungen im Wohnmobil leben müssen, daran denkt beim Wort Wohnmobil wohl so schnell keiner.

Trailer Parks in Deutschland?

Klar, man kennt das vielleicht aus amerikanischen Filmen oder TV-Serien und weiß, dass in den USA viele Menschen in sogenannten Trailer-Parks leben, große „Campingplätze“ wo hunderte Wohnmobile als billige Wohnungsalternative angeboten werden – doch auch in Deutschland? Darüber machte sich bis vor kurzem keiner Gedanken, bis jetzt. Ein 55jähriger aus Kaiserslautern, der vor zwei Jahren seinen Job verloren hatte, kündigte kurzerhand seine Wohnung und zog in seinen Wohnwagen. Der Mann wollte damit die teuren Kosten für eine Wohnung sparen und hoffte auf entsprechende Hartz IV Unterstützung. Anfangs war sein Begehren vom zuständigen Amtsgericht abgewiesen worden, er bekam nur den Hartz IV Regelsatz von ca. 350 Euro, jedoch keine Erstattung für Wasserkosten, Versicherung, Heizung oder ähnliches. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein und bekam anfangs vom zuständigen Landessozialgericht teilweise Recht, die Kosten für die benötigte Propangasheizung wurden seit dem Urteil von der zuständigen Agentur für Arbeit übernommen.

Doch der Betroffene fühlte sich gegenüber anderen Hartz IV Beziehern benachteiligt, diese würden immerhin Mietkosten, Strom- sowie Gaskosten vom Arbeitsamt bezahlt bekommen. Da er dem Arbeitsamt soviel Geld spare, sei es nur gerecht, dass das Amt die Kosten für die benötigte Kfz-Steuer in Höhe von 15 Euro, die Kfz-Versicherung in Höhe von 20 Euro, Spritkosten, Pflegekosten sowie Wartungskosten im Gesamtwert von 170 bezahlt übernehme. Dies wiederum wurde vom Landessozialgericht abgewiesen, woraufhin der Mann in Revision ging.

Das Bundessozialgericht gab dem Mann nun wieder teilweise Recht, so bekommt er künftig sämtliche Kosten, die direkt mit dem Nutzen des Wohnmobils als Wohnung in Verbindung stehen, ersetzt, also die Kfz-Steuer, die Haftpflichtversicherung und eben die Heizkosten. Das BSG argumentierte, das der Betroffene sehr wohl Anspruch auf Gleichbehandlung habe und nicht anders als Hartz IV Bezieher mit herkömmlicher Wohnung behandelt werden dürfe. Jedoch seien die Kosten für Treibstoff, Wartung und Pflege keine Kosten, die unmittelbar mit dem Nutzen des Wohnmobils als Wohnung zusammenhängen würden, der Treibstoff würde beispielsweise nicht gebraucht, um den Wohnwagen bewohnen zu können. Betrachtet man das Urteil als neutraler Beobachter, muss man dem Bundessozialgericht wohl zustimmen, es ist nicht einzusehen warum der 55 jährige weniger als andere Hartz IV Bezieher bekommen sollte; und das der Sprit und die Pflege- sowie Wartungskosten nicht bezahlt werden, ist ebenfalls nachvollziehbar, da diese Extrakosten eben wie vom Gericht ausgeführt, nicht für den Nutzen des Wohnmobils als Wohnung aufgewendet werden müssen.

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