Anwaltskammer in Oldenburg: höhere Kfz-Steuern kein Rückgabegrund
Mittwoch, August 27th, 2008Nachdem die Klage eines Geländewagen-Käufers vor dem Kammergericht in Berlin gescheitert ist, macht die Anwaltskammer in Oldenburg darauf aufmerksam, dass eine höhere Kraftfahrzeugsteuer für Geländewagen kein Grund für ein Rücktritt vom Kaufvertrag sind.