Trend zu Kleinwagen
Donnerstag, Juni 26th, 2008In den vergangenen Monaten hat sich der Trend zu Kleinwagen weiter fortgesetzt. (weiterlesen…)
In den vergangenen Monaten hat sich der Trend zu Kleinwagen weiter fortgesetzt. (weiterlesen…)
Einige Finanzämter berechnen die Steuern für Wohnmobile falsch. (weiterlesen…)
Mit neuen Angeboten der Autoversicherer kannst Du ab Herbst diesen Jahres rechnen. (weiterlesen…)
Höhere Kfz-Steuern bei schwereren Geländewagen sind kein Rückgabegrund. (weiterlesen…)
KFZ-Steuer musst du übrigens nicht nur zahlen, wenn du ein inländisches Fahzeug besitzt. (weiterlesen…)
Fans wollen Flagge zeigen, und viele haben sich deshalb wieder mit kleinen Deutschland-Fahnen für das Auto ausgestattet. (weiterlesen…)
Der Berechnung der KFZ-Steuer für Wohnmobile liegt eine Aufteilung in verschiedene “Gewichtsklassen” zugrunde, welche in Schritten von je 200 Kilogramm des Gewichts des Wohnmobils vollzogen wird.
Zudem ist die Grenze von 2000 Kilogramm Gesamtgewicht entscheidend für die Festlegung des Steuerabschlags, der pro 200 Kilo-Schritt gezahlt werden muss.
Nach der Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesrat und Bundestag werden die KFZ-Steuern für Wohnmobile seit mittlerweile zwei Jahren nicht mehr in Kategorien von PKWs berechnet.
Seitdem werden Wohnmobile nämlich als eine eigene Fahrzeugklasse gesehen und dementsprechend ganz anders besteuert. Daran solltest du vor dem Kauf eines Wohnmoblis unbedingt denken.